Beitragsordnung (Stand 01.11.2025):

Der Vorstand der Handicap Sportfreunde Mainz e.V. hat am 01.11.2025 auf Grundlage des § 8 (Beiträge) seiner Vereinssatzung die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen:

Mitgliedsbeiträge für Aktive:
Die regelmäßigen betreuten Sportangebote sind für aktive Mitglieder kostenlos

Kinder und Jugendliche: 120€/Jahr

Erwachsene: 120€/Jahr

Familien Mitgliedschaft: 150€/Jahr

Die Beitragszahlungen werden per SEPA – Lastschriftmandat jeweils zum 15.02. eines jeden Jahres eingezogen.

Mitgliedsbeitrag für Passive:

Kinder/Jugendliche/Erwachsene: 60€/Jahr

Für sozial schwache Familien gibt es die Möglichkeit, die Teilnahme an den Vereinsangeboten über Bildungsgutscheine des Sozialamtes/Bürgeramtes sicherzustellen.

Der Vorstand ist dazu berechtigt, in Ausnahmefällen auch eine kostenfreie Teilnahme zu ermöglichen, den Beitrag zu stunden oder ganz zu erlassen.

Der Vorstand behält sich jederzeit das Recht auf eine Änderung der Beitragsordnung vor.

Von der Beitragsordnung befreit sind der Vorstand, die Gründungsmitglieder, Mitglieder mit besonderen Verdiensten sowie Ehrenmitglieder.

Eine gesonderte Beitragsrechnung ergeht nicht. Kann der Mitgliedsbeitrag nicht wie vereinbart eingezogen werden und/oder wird der Beitrag nicht fristgerecht beglichen wird das Mitglied kostenpflichtig angemahnt. Erfolgt dann immer noch keine Zahlung, kann das Mitglied auf Grund der Satzung unter § 6 (Erwerb und Beendigung der Mitgliedschaft) fristlos gekündigt und aus dem Verein ausgeschlossen werden.